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Jugendsatzung

Schachklub "Turm" Lage 1926 e. V.

Vereinsschachjugend im Schachklub "Turm" Lage

Beschluss des Vorstandes des Schachklubs "Turm" Lage vom 09.02.1981 mit Genehmigung der Mitgliederversammlung am 23.02.1981

§ 1. Die Vereinsmitgliederversammlung des Schachklubs "Turm" Lage erkennt die Gründung einer eigenständigen Schachjugend des Schachklubs "Turm" Lage nach den Grundsätzen und Auflagen des Jugendwohlfahrtsgesetzes an.

§ 2. Der Vereinsjugendwart wird beauftragt, die Gründung einer Vereinsschachjugend in die Wege zu leiten und eine Gründungsversammlung, bestehend aus dem Vereinsjugendwart und den Jugendlichen des Schachklubs "Turm" Lage, einzuberufen.

§ 3. Der Gründung der Vereinsschachjugend wird unter folgenden Auflagen zugestimmt:

a. Die Jugend des Schachklubs "Turm" Lage ist in der Schachjugend Lage (SJLa) zusammengeschlossen. Die Schachjugend führt und verwaltet sich zwar selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel, ist jedoch nicht herausgelöst aus dem Schachklub "Turm" Lage, sondern mit ihm und in ihm zusammengeschlossen. (La JO § 1 und § 2)

b. Der Jugendausschuss, der die Vereinsschachjugend führt, erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Geschäftsordnung und der grundlegenden Beschlüsse des Schachklubs "Turm" Lage sowie der Jugendordnung der SJ Lage. Er ist für seine Beschlüsse der Jugendversammlung verantwortlich. (La JO § 6.5)

c. Die Vereinsschachjugend erhält vom Schachklub "Turm" Lage zur Finanzierung ihrer Aufgaben einen jährlich neu zu vereinbarenden Zuschuss, der den Vorhaben der Vereinsschachjugend und den Möglichkeiten des Schachklubs "Turm" Lage angemessen ist. Zu diesem Zweck ist der Etat der Vereinsschachjugend mit dem Vorstand des Schachklubs "Turm" Lage abzustimmen. Die Kontrolle über die etatmäßige Verwendung der Mittel und die Kassenführung der Schachjugend Lage obliegt dem Kassenwart des Schachklubs "Turm" Lage. (La JO § 3, LFO 2.3)

d. Der Jugendwart gehört dem Vorstand des Schachklubs "Turm" Lage an, muss aber nach seiner Wahl durch die Jugendversammlung von der Vereinsmitgliederversammlung in seinem Amt bestätigt werden. (La JO § 6.4)

e. Die Vereinsschachjugend gibt sich eine Jugendordnung, die vorstehende Grundsätze enthält. Abweichungen von diesen Grundsätzen und Auflagen bedürfen der Zustimmung der Vereinsmitgliederversammlung des Schachklubs "Turm" Lage.

Referenzen

La JO
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Sozialgesetzbuch (SGB) -- Achtes Buch (VIII) -- Kinder- und Jugendhilfe
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/

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